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Treppen und Geländer unterliegen bestimmten Mindestanforderungen die der Sicherheit dienen. Diese Anforderungen sind nicht willkürlich sondern basieren auf Unfallstatistiken und praktischer Erfahrung. Die wichtigste Anforderung betrifft die Geländerhöhe. Ein zu niedriges Geländer bietet keinen ausreichenden Schutz vor Abstürzen – besonders für Kinder. Die übliche Mindesthöhe für Wohngebäude liegt bei 90 cm gemessen von der Stufenvorderkante. In Gebäuden mit mehr als 12 Metern Absturzhöhe (etwa 4 Geschosse) werden oft 110 cm gefordert. Das klingt nach viel Bürokratie, macht aber praktisch Sinn: Bei 80 cm Geländerhöhe kann ein Kleinkind leicht darüber fallen. Bei 90 cm ist das deutlich schwieriger. Der Abstand zwischen Geländerstäben ist ebenfalls wichtig. Maximal 12 cm werden empfohlen damit Kleinkinder nicht mit dem Kopf stecken bleiben oder durchrutschen können. Bei horizontalen Streben (zum Beispiel Drahtseilen) sollte der Abstand noch kleiner sein – maximal 8 cm. Sonst können Kinder daran hochklettern. Handläufe müssen griffsicher sein – ein Durchmesser von 3-5 cm ist ideal. Zu dünn oder zu dick ist unbequem zu greifen. Der Handlauf sollte durchgehend sein ohne Unterbrechungen damit man sich beim Treppensteigen immer festhalten kann. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Sicherheitsanforderungen an Treppen und Geländer und warum sie Sinn machen.
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